Art.5 – Formelles

AGB

Grundlagen

Geschäftsgrundlage und bewährtes Prinzip von Art.5 ist eine vertrauensvolle und direkte Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern. Unsere Dienstleistungen richten sich an Unternehmer, Inhaber von Unternehmen und andere geschäftliche Entscheider.

Wir bevorzugen direkte Kontakte, klare Absprachen und zielführende Gespräche. Art, Umfang, Ziele und Verantwortlichkeiten einer Zusammenarbeit werden möglichst konkret im jeweiligen Auftrag oder Angebot festgehalten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden dafür den rechtlichen Rahmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Art.5 gliedern sich entsprechend unseren unterschiedlichen Leistungen und Vertragsbeziehungen in drei Bereiche:

I. Agenturleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen von Art.5 in den Bereichen Internet, Text, Fotografie, Konzeption und digitale Medien.

II. Partnerschaften
Ergänzende Bedingungen für Unternehmen und Organisationen, die im Rahmen von Hamburg2go Partnerschaften oder vergleichbare Kooperationen mit Art.5 eingehen.

III. Art Store und Galerie
Für Käufe und Bestellungen über den Art Store und die Galerie von Hamburg2go gelten die dort veröffentlichten Geschäfts– und Nutzungsbedingungen. Vertragspartner für die dort angebotenen Leistungen und Verkäufe ist Art.5.

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen von Art.5 Textkontor Internet Support / Frank Schmidt-Arndt – nachfolgend “Art.5” – gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Art.5 ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Art.5 und dem Auftraggeber, insbesondere Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder sonstigen individuellen Absprachen, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.4. Diese AGB gelten auch für künftige Aufträge im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

 

2. Angebote, Aufträge und Leistungsumfang

2.1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

2.2. Angebote von Art.5 können innerhalb der im Angebot genannten Frist angenommen werden. Ist keine Frist angegeben, gilt das Angebot für drei Wochen ab Zugang.

2.3. Kostenschätzungen und unverbindliche Kostenrahmen dienen der Orientierung und stellen kein verbindliches Festpreisangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet sind.

2.4. Änderungen oder Erweiterungen eines bereits erteilten Auftrags können zusätzliche Leistungen und Vergütungen auslösen. Art.5 weist den Auftraggeber darauf hin, wenn eine gewünschte Änderung den vereinbarten Leistungsumfang wesentlich überschreitet.

2.5. Absprachen, Freigaben, Änderungen und Ergänzungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

 

3. Zusammenarbeit und Mitwirkung des Auftragsgebers

3.1. Eine effektive Zusammenarbeit setzt voraus, dass der Auftraggeber Art.5 die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Entscheidungen, Freigaben und gegebenenfalls technischen Zugänge rechtzeitig zur Verfügung stellt.

3.2. Der Auftraggeber benennt bei Bedarf einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

3.3. Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Informationen, Materialien, Freigaben, Zugänge oder Entscheidungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig vorliegen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.

3.4. Entsteht Art.5 durch verspätete oder nachträglich geänderte Vorgaben des Auftraggebers zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach dem vereinbarten, hilfsweise nach dem üblichen Zeitaufwand berechnet werden.

3.5. Art.5 darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen vertrauen, soweit nicht offensichtlich Anlass zu Zweifeln besteht.

 

4. Beauftragung Dritter und Fremdleistungen

4.1. Art.5 ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags geeignete freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

4.2. Leistungen Dritter, insbesondere Hosting, Domains, Software, Plugins, Schriften, Bildmaterial, Druckleistungen, Produktionsleistungen oder andere externe Dienstleistungen, können nach Abstimmung mit dem Auftraggeber in dessen Namen oder im Namen von Art.5 beauftragt werden.

4.3. Wird eine Fremdleistung unmittelbar im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt, kommt der entsprechende Vertrag unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter zustande.

4.4. Für die Auswahl, Koordination oder Abwicklung von Fremdleistungen kann Art.5 eine im Angebot ausgewiesene oder gesondert vereinbarte Servicevergütung berechnen.

4.5. Kosten Dritter sowie gesetzliche oder tarifliche Abgaben – beispielsweise Vergütungen an Verwertungsgesellschaften, Künstlersozialabgabe, Lizenzkosten, Zölle oder vergleichbare Abgaben – trägt der Auftraggeber, soweit sie durch seinen Auftrag verursacht werden und nichts anderes vereinbart wurde.

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5. Vergütungen und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit keine Pauschalvergütung vereinbart wurde, werden Leistungen nach Zeitaufwand auf Grundlage der vereinbarten beziehungsweise zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Stunden- oder Tagessätze von Art.5 abgerechnet.

5.2. Alle gegenüber Unternehmern genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3. Art.5 ist bei länger laufenden oder umfangreicheren Projekten berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder monatliche Abrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt vorzusehen.

5.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.

5.5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Gegenüber Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz bei Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gesetzliche Ansprüche auf weitere Verzugsschäden und Pauschalen bleiben unberührt.

5.6. Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann Art.5 weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen zurückhalten und für weitere Leistungen angemessene Vorauszahlungen verlangen, soweit dies unter Berücksichtigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses angemessen ist.

5.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.

 

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1. Urheberrechte und sonstige geistige Schutzrechte an von Art.5 entwickelten Texten, Fotografien, Gestaltungen, Konzepten, Entwürfen, Strukturen und sonstigen kreativen Leistungen verbleiben bei dem jeweiligen Urheber beziehungsweise Rechteinhaber.

6.2. Mit vollständiger Bezahlung der für die jeweilige Leistung vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.

6.3. Soweit im Angebot oder Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Umfang, räumlicher Geltungsbereich, Dauer und Nutzungsarten richten sich nach dem erkennbaren Zweck des jeweiligen Auftrags.

6.4. Ausschließliche Nutzungsrechte, Buy-outs oder über den vereinbarten Vertragszweck hinausgehende Nutzungsrechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.

6.5. Eine Nutzung von Entwürfen, Konzepten, Texten, Fotografien oder sonstigen kreativen Leistungen, die vom Auftraggeber nicht beauftragt oder nicht vollständig vergütet wurden, ist ohne Zustimmung von Art.5 nicht zulässig.

6.6. Veränderungen, Bearbeitungen oder Weiterverwendungen kreativer Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte sind nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.

6.7. Soweit Art.5 Leistungen Dritter einsetzt, richtet sich der Umfang der übertragenen Nutzungsrechte zusätzlich nach den Lizenzbedingungen und Rechten des jeweiligen Dritten. Art.5 informiert den Auftraggeber über wesentliche Einschränkungen, soweit diese für die vorgesehene Nutzung relevant sind.

6.8. Eine Übertragung oder Unterlizenzierung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus dem vereinbarten Vertragszweck ergibt.

6.9. Gesetzlich zwingende Ansprüche von Urhebern, insbesondere auf angemessene Vergütung oder weitere Beteiligung, bleiben unberührt.

 

7. Präsentationen, Konzepte und Geschäftsanbahnung

7.1. Ideen, Konzepte, Entwürfe, Texte, Fotografien, Gestaltungsansätze und sonstige kreative Leistungen, die Art.5 im Rahmen einer Präsentation, eines Erstgesprächs oder einer Geschäftsanbahnung vorstellt oder übermittelt, bleiben bis zu einer entsprechenden Beauftragung und Vergütung bei Art.5 beziehungsweise dem jeweiligen Urheber.

7.2. Die Vorstellung oder Übermittlung solcher Leistungen stellt keine Einräumung von Nutzungsrechten dar.

7.3. Eine Umsetzung, Weitergabe oder wirtschaftliche Nutzung solcher Leistungen durch den Interessenten oder durch von ihm beauftragte Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Art.5.

 

8. Dateien, Arbeitsmaterialien und Herausgabe

8.1. Herausgegeben werden die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Arbeitsergebnisse in der vereinbarten Form.

8.2. Arbeitsdateien, Rohdaten, offene Layoutdateien, unbearbeitete Fotografien, interne Entwürfe, Zwischenstände, Quellmaterialien, Entwicklungsdateien und vergleichbare Produktionsmittel sind nur dann Bestandteil der geschuldeten Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8.3. Soweit die Herausgabe solcher Arbeits- oder Quelldateien zusätzlich vereinbart wird, kann hierfür eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.

8.4. Bei Websites umfasst die Übergabe diejenigen Zugänge, Inhalte und Dateien, die nach dem jeweiligen Auftrag für den vereinbarten Betrieb und die vereinbarte Nutzung der Website erforderlich sind. Rechte Dritter und Lizenzbedingungen eingesetzter Software bleiben unberührt.

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9. Freigaben, Abnahme und Mängel 

9.1. Der Auftraggeber prüft ihm zur Freigabe vorgelegte Texte, Fotografien, Gestaltungen, Websites und sonstige Arbeitsergebnisse sorgfältig auf sachliche Richtigkeit und Übereinstimmung mit den vereinbarten Anforderungen.

9.2. Mit einer ausdrücklichen Freigabe bestätigt der Auftraggeber die Freigabe des vorgelegten Standes. Änderungen nach einer Freigabe können als zusätzliche Leistung berechnet werden, soweit sie nicht auf einem von Art.5 zu vertretenden Mangel beruhen.

9.3. Soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat und einer Abnahme zugänglich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Abnahme.

9.4. Mängel sind Art.5 möglichst zeitnah und so konkret mitzuteilen, dass eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung möglich ist.

9.5. Bei berechtigten Mängeln erhält Art.5 zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.

9.6. Geschmacksfragen, nachträgliche Änderungswünsche oder Abweichungen von Vorstellungen des Auftraggebers, die nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungsbeschreibung waren, stellen keinen Mangel dar.

 

10. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter 

10.1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er berechtigt ist, die Art.5 zur Verfügung gestellten Texte, Fotografien, Grafiken, Logos, Marken, Daten und sonstigen Materialien für den vereinbarten Zweck zu verwenden und Art.5 zur Bearbeitung und Nutzung im Rahmen des Auftrags zur Verfügung zu stellen.

10.2. Art.5 ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte umfassend auf mögliche Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechten Dritter zu überprüfen.

10.3. Wird Art.5 wegen einer rechtswidrigen Verwendung von Materialien in Anspruch genommen, die der Auftraggeber bereitgestellt oder verbindlich vorgegeben hat, stellt der Auftraggeber Art.5 von berechtigten Ansprüchen Dritter und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

10.4. Art.5 ist berechtigt, die Verwendung von Inhalten abzulehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen.

 

11. Websites, digitale Leistungen und Drittanbieter 

11.1. Bei Websites und anderen digitalen Leistungen bezieht sich die geschuldete Leistung auf den bei Abnahme beziehungsweise Übergabe vereinbarten technischen und funktionalen Zustand.

11.2. Art.5 übernimmt keine Gewähr dafür, dass Websites, Plugins, Themes, Schnittstellen oder sonstige Komponenten ohne laufende Wartung dauerhaft mit zukünftigen Versionen von Betriebssystemen, Browsern, Content-Management-Systemen oder Diensten Dritter kompatibel bleiben.

11.3. Änderungen, Ausfälle oder die Einstellung von Diensten Dritter, auf die Art.5 keinen Einfluss hat, begründen keine Verantwortlichkeit von Art.5. Dies gilt insbesondere für Hostinganbieter, Domainregistrare, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, externe Plattformen, Softwareanbieter, APIs und vergleichbare Dienste.

11.4. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Art.5 keine bestimmte Position in Suchmaschinen, bestimmte Besucherzahlen, Reichweiten, Umsätze, Anfragen, Conversion Rates oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.

11.5. Laufende Wartung, technische Betreuung, Aktualisierung, Datensicherung oder Sicherheitsüberwachung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

 

12. Referenznutzung durch Art.5

12.1. Art.5 ist berechtigt, veröffentlichte und nicht vertrauliche Arbeitsergebnisse nach ihrer Veröffentlichung in angemessenem Umfang als Referenz für die eigene Tätigkeit zu zeigen.

12.2. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der eigenen Website, in Präsentationen, Portfolios und eigenen Kommunikationskanälen sowie die Nennung des Auftraggebers und die Darstellung seines Logos, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

12.3. Der Auftraggeber kann einer solchen Referenznutzung aus berechtigtem Grund widersprechen. Besondere Vertraulichkeitsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor.

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13. Haftung

13.1. Art.5 haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Art.5 nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

13.3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13.4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Art.5.

13.5. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien, bleibt unberührt.

 

14. Vertraulichkeit

14.1. Art.5 und der Auftraggeber behandeln alle im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen vertraulich, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden oder nach den Umständen erkennbar Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse darstellen.

14.2. Vertrauliche Informationen dürfen nur für die Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, deren Einbeziehung zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

14.3. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

14.4. Gesetzliche Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.

 

15. Datenschutz und Datensicherung

15.1. Art.5 und der Auftraggeber beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

15.2. Soweit Art.5 personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

15.3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten, die er Art.5 zur Durchführung eines Auftrags zur Verfügung stellt, rechtmäßig erhoben und für den vorgesehenen Zweck verarbeitet werden dürfen.

15.4. Soweit nicht ausdrücklich die laufende Datensicherung durch Art.5 vereinbart wurde, ist der Auftraggeber für eine angemessene Sicherung seiner Daten und Systeme verantwortlich. Vor Übergabe oder Freigabe technischer Zugänge oder vor Eingriffen in bestehende Systeme soll eine aktuelle Datensicherung vorhanden sein.

 

16. Termine und höhere Gewalt

16.1. Verbindliche Termine oder Fertigstellungsfristen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

16.2. Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs oder andere von Art.5 nicht zu vertretende Umstände verursacht werden.

16.3. Ereignisse höherer Gewalt und vergleichbare, von Art.5 nicht zu vertretende Ereignisse, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

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17. Textform

17.1. Soweit diese AGB Textform vorsehen, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger im Sinne des § 126b BGB.

17.2. Gesetzlich vorgeschriebene strengere Formerfordernisse bleiben unberührt.

 

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 

18.1. Erfüllungsort für die Leistungen von Art.5 ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, Hamburg.

18.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

18.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

19. Weitere Angebote und Projekte

20.1. Art.5 betreibt neben den in diesen AGB geregelten Agenturleistungen eigene Projekte, Plattformen und Verkaufsangebote, insbesondere Hamburg2go sowie Angebote aus den Bereichen Kunst und Galerie.

20.2. Für einzelne Angebote können ergänzende oder gesonderte Vertragsbedingungen gelten. Diese werden dem jeweiligen Vertragspartner vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.

20.3. Soweit ergänzende Bedingungen auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nehmen, gelten diese AGB ergänzend. Bei Widersprüchen gehen die spezielleren Bedingungen für das jeweilige Angebot vor.

 

20. Schlussbestimmungen

20.1. Individuelle Vereinbarungen zwischen Art.5 und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

20.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: September 2026

II. Partnerschaften

Ergänzende Bedingungen für Partnerschaften und Kooperationen im Rahmen von Hamburg2go

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil I der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Art.5 für Unternehmen, Organisationen und sonstige Geschäftspartner, die mit Art.5 eine Partnerschaft oder Kooperation im Rahmen von Hamburg2go vereinbaren.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen Bestimmungen.

 

1. Gegenstand der Partnerschaft

1.1. Art.5 betreibt Hamburg2go als eigenständiges redaktionelles und digitales Angebot mit Informationen und Inhalten zu Hamburg.

1.2. Im Rahmen von Partnerschaften können Unternehmen und Organisationen auf Hamburg2go als Partner präsentiert und mit ihren eigenen Internetangeboten verlinkt werden.

1.3. Umfang, Laufzeit und Vergütung der jeweiligen Partnerschaft ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Vereinbarung zwischen Art.5 und dem Partner.

1.4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, umfasst eine Partnerschaft insbesondere die Darstellung des Partners mit Namen und/oder Logo sowie eine direkte Verlinkung auf ein vom Partner benanntes Internetangebot.

2. Branchenexklusivität

2.1. Wird eine Branchenexklusivität vereinbart, nimmt Art.5 während der vereinbarten Vertragslaufzeit keinen weiteren Partner aus derselben, im Angebot oder Vertrag bezeichneten Branche in den entsprechenden Partnerbereich von Hamburg2go auf.

2.2. Die Branchenzuordnung richtet sich nach dem tatsächlichen geschäftlichen Schwerpunkt des Partners und dem im Angebot beziehungsweise Vertrag beschriebenen Partnerschaftsbereich.

2.3. Redaktionelle Berichterstattung über Unternehmen, Einrichtungen, Veranstaltungen, Produkte oder Angebote derselben Branche wird durch eine Branchenexklusivität nicht eingeschränkt.

2.4. Ebenso bleibt die redaktionelle Verlinkung auf Unternehmen, Veranstalter, Institutionen und sonstige Informationsquellen von der Branchenexklusivität unberührt.

 

3. Darstellung und Verlinkung

3.1. Die konkrete Gestaltung und Einbindung des Partnerbereichs auf Hamburg2go erfolgt durch Art.5 unter Berücksichtigung des Erscheinungsbildes und der redaktionellen Struktur der Plattform.

3.2. Die Partner werden innerhalb des jeweiligen Partnerbereichs grundsätzlich gleichwertig dargestellt. Aus der Reihenfolge, Position oder technischen Darstellung entsteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung oder hervorgehobene Präsentation, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3.3. Der Partner stellt Art.5 die für seine Darstellung erforderlichen Logos, Unternehmensbezeichnungen, Internetadressen und gegebenenfalls weitere vereinbarte Materialien in geeigneter Form zur Verfügung.

3.4. Der Partner gewährleistet, dass er zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Logos, Kennzeichen, Texte, Fotografien und sonstigen Materialien berechtigt ist.

3.5. Der Partner räumt Art.5 für die Dauer der Partnerschaft die zur vereinbarten Darstellung auf Hamburg2go und zur Kommunikation der Partnerschaft erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an diesen Materialien ein.

 

4. Redaktionelle Unabhängigkeit

4.1. Partnerschaften haben keinen Einfluss auf die redaktionellen Entscheidungen von Hamburg2go.

4.2. Art.5 entscheidet unabhängig über Auswahl, Gewichtung, Gestaltung und Veröffentlichung redaktioneller Inhalte sowie über redaktionelle Verlinkungen.

4.3. Aus einer Partnerschaft entsteht kein Anspruch auf redaktionelle Berichterstattung, Empfehlungen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder sonstige redaktionelle Leistungen, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil einer individuellen Vereinbarung sind.

4.4. Bezahlte oder partnerschaftsbezogene Inhalte werden, soweit erforderlich, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und dem redaktionellen Konzept von Hamburg2go kenntlich gemacht.

 

5. Laufzeit und Verlängerung

5.1. Beginn und Dauer der Partnerschaft ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag.

5.2. Die Partnerschaft endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, sofern keine automatische Verlängerung ausdrücklich vereinbart wurde.

5.3. Eine Verlängerung erfolgt nur aufgrund einer neuen oder ergänzenden Vereinbarung zwischen Art.5 und dem Partner.

5.4. Soweit eine bevorzugte Verlängerungsoption vereinbart wurde, erhält der bestehende Partner vor einer anderweitigen Vergabe seines bisherigen exklusiven Branchenbereichs Gelegenheit, über eine Fortsetzung der Partnerschaft zu entscheiden. Einzelheiten und Fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

 

6. Vergütung

6.1. Die Vergütung für die Partnerschaft ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag und versteht sich gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die Vergütung für die vereinbarte Vertragslaufzeit mit Beginn der Partnerschaft in Rechnung gestellt.

6.3. Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen aus Teil I der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Art.5.

 

7. Zusätzliche Aktionen und Leistungen

7.1. Art.5 und der Partner können während der Laufzeit zusätzliche gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen, Inhalte oder sonstige Maßnahmen vereinbaren.

7.2. Solche Maßnahmen sind nur Bestandteil der Partnerschaft, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

7.3. Umfang, Verantwortlichkeiten und gegebenenfalls zusätzliche Vergütungen werden für die jeweilige Maßnahme gesondert abgestimmt.

 

8. Technische Verfügbarkeit

8.1. Art.5 gewährleistet im Rahmen der technischen und wirtschaftlich zumutbaren Möglichkeiten den Betrieb von Hamburg2go und die vereinbarte Darstellung der Partner.

8.2. Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Ausfällen von Hosting-, Internet- oder sonstigen Drittanbietern begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz, soweit Art.5 die Ursache nicht zu vertreten hat und die Einschränkung nur vorübergehend ist.

8.3. Bei einer länger andauernden wesentlichen Beeinträchtigung wird Art.5 gemeinsam mit dem Partner eine angemessene Lösung anstreben, insbesondere eine entsprechende Verlängerung der vereinbarten Präsenz.

 

9. Ausserordentliche Beendigung

9.1. Das Recht beider Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Fortsetzung der Partnerschaft aufgrund schwerwiegender Umstände für eine Vertragspartei unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten unzumutbar geworden ist.

9.3. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein Vertragspartner im Zusammenhang mit seiner geschäftlichen Tätigkeit schwerwiegend gegen geltendes Recht verstößt oder durch sein Verhalten die Interessen, die Reputation oder die wirtschaftliche Tätigkeit des anderen Vertragspartners erheblich beeinträchtigt.

9.4. Soweit der wichtige Grund seiner Art nach beseitigt werden kann, soll der betroffenen Vertragspartei vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist gegeben werden. Dies gilt nicht, wenn eine Abhilfe offensichtlich ausgeschlossen oder ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.

 

10. Verhältnis zu den Allgemeine Bedingungen von Art.5

10.1. Ergänzend zu diesen besonderen Bedingungen gelten die Bestimmungen aus Teil I der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Art.5.

10.2. Bei Widersprüchen zwischen Teil I und diesen besonderen Bedingungen für Partnerschaften gehen die Regelungen dieses Teils II vor.

10.3. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor Teil I und Teil II der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

III. Art Store und Galerie

Für Käufe und Bestellungen über den Art Store und die Galerie von Hamburg2Go gelten die dort veröffentlichten Geschäfts– und Nutzungsbedingungen. Vertragspartner für die dort angebotenen Leistungen und Verkäufe ist Art.5.

Art.5
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